Einladung zur außerordentlichen Landesversammlung
02.01.2012 von PETT MAN SÜLM! Redaktion
Folgende vorläufige Tagesordnung ist vorgesehen:
- Grußworte
- Eröffnung der außerordentlichen Landesversammlung durch den Vorsitzenden
- Wahl des Tagespräsidiums
- Genehmigung der Tagesordnung
- Berichte aus dem Landesvorstand
- Beschlussfassung über den Haushalt 2012
- Wahlen
- Anträge
- Verschiedenes
Die außerordentliche Landesversammlung tagt öffentlich. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des ADFC Schleswig-Holstein e.V. sowie seiner selbstständigen Untergliederungen. Der gültige Mitgliedsausweis und der Personalausweis sind beim Betreten des Versammlungsraumes vorzulegen. Die Antragsfrist bei einer außerordentlichen Landesversammlung beträgt 10 Tage, Anträge müssen demnach spätestens am 21. März 2012 in der Geschäftsstelle vorliegen.
Zur Planung der Landesversammlung ist es von Vorteil, die beabsichtigte Teilnahme bis zum 21. März der ADFC-Landesgeschäftsstelle zu melden (info@adfc-sh.de). Davon abgesehen ist eine spontane Teilnahme ebenfalls erwünscht.
Heinz-Jürgen Heidemann
ADFC Schleswig-Holstein
Landesvorsitzender